25. Januar 2019

Häufig gestellte Fragen

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Was bedeutet Krankenkassenbezuschussung?

Seit 2014 gibt es eine Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP), die Präventionsangebote nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V zertifiziert und für alle gesetzlichen Krankenkassen verbindlich ist. D.h. die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen zertifizierte Kurse nach bestimmten Modi, z.B. zwei Kurse pro Jahr, bis zu 80€ oder 80%. Bei Jugendlichen manchmal auch mehr. Eine grobe Übersicht finden Sie unterhalb:

Aufgrund der vielen Kassen und Varianten kann leider keine generell zuverlässige Auskunft gegeben werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, wenn Sie sich nicht sicher sind!

ErwachseneJugendliche
KasseAnteilmax. € Anteilmax. €
AOKk.A.75 €k.A.75 €
DAK80 % 75 € 100 % 75 €
Barmerk.A. 75 € k.A. 75 €
BKK 80 % 75 € 80 % 75 €
KKH 80 % 80 €100 %80 €
TK 80 % 75 € 100 % 75 €

Tabelle 1: Bezuschussung durch die gesetzl. Krankenkassen (Stand Nov. 2018, ohne Gewähr!)

Die Kurse sind durch die Vorgabe der ZPP für bestimmte Altersgruppen zertifiziert. Ältere oder Jüngere, die durch Altersunterschiede innerhalb einer Jahrgangsstufe zu jung oder zu alt sind, müssen bei der jeweiligen Krankenkasse im Einzelfall nachfragen, ob der Kurs übernommen wird.